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JETZT IN EFFIZIENZ INVESTIEREN






          BEG-förderfähige MEGATRON Leuchten

          Die Leuchtenserien FILA (Seiten 34-37), Decko (Seiten 20-25), TIBIA (Seiten (104-105) und HELA (Seiten 114-117) erfüllen die Kriterien
          der BEG-Richtline und können mit 15 Prozent der Investitionskosten bezuschusst werden.





          Förderung von Beleuchtungssystemen                   Förderberechtigte Objekte

          •   Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen in Höhe   •   Antragberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter von
             von 15 Prozent der Investitionskosten im Bereich der In-  Bestandsgebäuden:
             nenbeleuchtung von beheizten Bestandsgebäuden.    •   Büro-, Verwaltungs-, Betriebs- und Geschäftsgebäude.
          •   Förderfähig ist ausschließlich der komplette Leuchten-  •   Restaurants, Hotels, Pensionen, Boardinghäuser.
             tausch (keine Einzelkomponenten von Leuchten) ein-  •   Konzert- und Theaterbauten, Stadthallen.
             schließlich erforderlicher Nebenarbeiten und Komponen-  •   Krankenhäuser, Tagespflegeeinrichtungen.
             ten sowie die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts.  •   Schulen, Turnhallen, Schwimmbäder.






          Technische Bedingungen                               Weitere Bedingungen
          •   Die Systemlichtausbeute der eingebauten Lichtquelle mit Be-  •   Einbindung eines anerkannten Energie-
             triebsgerät (Leuchtenlichtausbeute) muss mindestens betragen:  effizienzexperten (förderfähig).
             - 120 Lumen je Watt bei Leuchten                  •   Investition mindestens 2.000 Euro netto.
             - 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten     •   Beleuchtung ist älter als 5 Jahre.
          •   Lichtstromerhalt für LED-Leuchten mindestens     •   Antragstellung vor Beginn des Vorhabens.
             ≥ 80 % (L80) bei 50.000 Betriebsstunden.
          •   Nicht förderfähig sind Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtungen,
             Warenausleuchtungen, Außenbeleuchtung sowie Pflanzenleuchten.




            1920 Lumen/Leuchte         Leuchte ohne BEG         Leuchte mit BEG            Stromkosten-
                                           Förderung            Mindesteffizienz            einsparung
              Leuchtdauer/Jahr          80 lm/W (24W)*          120 lm/W (16W)*             pro Leuchte
                 Strompreis
               2000 Stunden
               45 Ct./kWh                  21,60 Euro               14,40 Euro                7,20 Euro
               60 Ct./kWh                  28,80 Euro               19,20 Euro                9,60 Euro
               4000 Stunden
               45 Ct./kWh                  43,20 Euro               28,80 Euro               14,40 Euro
               60 Ct./kWh                  57,60 Euro               38,40 Euro               19,20 Euro

               6000 Stunden
               45 Ct./kWh                  64,80 Euro               43,20 Euro               21,60 Euro
               60 Ct./kWh                  86,40 Euro               57,60 Euro               28,80 Euro



          *„Die Systemlichtausbeute des eingebauten Leuchtmittels mit Betriebsgerät (Leuchtenlichtausbeute) muss mindestens
           –140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten
           –120 Lumen je Watt bei allen anderen Beleuchtungssystemen betragen.
           Der Lichtstromerhalt der eingesetzten Leuchten muss mindestens folgende Werte erreichen:
           –Für LED-Leuchten ≥ 80 % (L80) bei 50 000 Betriebsstunden.“                            Informationen:
           (Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude– Einzelmaßnahmen vom 16. September 2021)  www.bafa.de/DE/Energie








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